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Verantwortung

Wer wofür einsteht

Die meisten Anbieter werben mit dem Wort „konform". Wir schreiben lieber auf, was das bedeutet — und was es nicht bedeutet. Sie sollen wissen, worauf Sie sich verlassen können und worauf nicht, bevor Sie zahlen.

Der Grundsatz

Die GoBD richten sich an den Steuerpflichtigen. Sie kennen keinen Adressaten „Softwarehersteller", und die Finanzverwaltung erteilt für Buchführungssoftware keine Testate — das steht ausdrücklich in den GoBD selbst. Ordnungsmäßig ist am Ende Ihre Buchführung oder eben nicht; ein Programm kann das erleichtern, aber niemandem abnehmen.

Deshalb verspricht nummio Ihnen keine Konformität. Was nummio verspricht, ist Technik, die die Anforderungen, die sich technisch erzwingen lassen, auch tatsächlich erzwingt — statt sie Ihrer Disziplin zu überlassen.

Die Aufteilung

Ihre Seite, unsere Seite

Das bleibt bei Ihnen

  • Zeitnahe Erfassung. Ob Sie Ihre Belege innerhalb der Fristen erfassen, sieht kein Programm für Sie nach.
  • Sachliche Richtigkeit. Ob ein Betrag, ein Steuersatz oder ein Konto stimmt, entscheiden Sie und Ihre Steuerkanzlei.
  • Vollständigkeit. Was Sie nicht erfassen, kann nummio nicht kennen.
  • Ihre Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt Ihren Ablauf — vom Auftrag bis zur Ablage. Wir liefern Ihnen die Beschreibung unseres Teils dafür zu.
  • Aufbewahrung nach Vertragsende. Sie exportieren rechtzeitig oder buchen die Aufbewahrungsgarantie. Die Pflicht nach § 147 AO bleibt Ihre.
  • Betroffenenrechte Ihrer Kunden. Für die Daten Ihrer Kunden sind Sie verantwortlich; wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag.

Das übernehmen wir

  • Unveränderbarkeit. Festgeschriebene Belege lassen sich nicht mehr ändern — die Datenbank weist es ab, nicht ein Häkchen in der Oberfläche.
  • Nachvollziehbarkeit. Jede Änderung steht im Protokoll, kryptografisch verkettet; nachträgliche Eingriffe sind erkennbar.
  • Lückenlose Nummern. Rechnungsnummern laufen fortlaufend; Lücken werden täglich geprüft und gemeldet.
  • Stornos statt Löschungen. Was einmal festgeschrieben ist, wird storniert, nicht entfernt.
  • Sicherung und Wiederherstellung. Tägliche Sicherung, unveränderbare Ablage bei einem europäischen Anbieter, regelmäßig geprobte Wiederherstellung.
  • Export ohne Rückfrage. PDF, E-Rechnungs-XML, CSV, DATEV und GoBD-Datenexport — jederzeit, in jedem Tarif.

Was wir Ihnen nicht abnehmen können

Damit Sie es vorher wissen und nicht irgendwann im Kleingedruckten finden: Diese drei Dinge kann Ihnen keine Software abnehmen — unsere auch nicht.

Ein Zertifikat, das niemand hat Für Buchführungssoftware gibt es keine amtliche Zertifizierung — nummio ist nicht GoBD-zertifiziert und kein Wettbewerber ist es. Was es gibt, ist eine Softwarebescheinigung durch einen Wirtschaftsprüfer (IDW PS 880). Die haben wir noch nicht; sobald sie vorliegt, steht sie hier mit Datum und Prüfer.
Ihre Steuerkanzlei bleibt Ihre Steuerkanzlei Hinweise in der Anwendung — etwa zu Kleinunternehmergrenzen oder Steuersätzen — sind Anhaltspunkte, die Ihnen das Nachrechnen ersparen. Die verbindliche Beurteilung Ihres Falls gehört weiterhin dorthin, wo sie hingehört.
Wie eine Prüfung ausgeht Das hängt an Ihrem Vorgehen, nicht allein an der Software. Wir liefern die Nachweise, die aus unserem System stammen — vollständig und jederzeit. Die Bewertung liegt beim Prüfer, und die verspricht Ihnen niemand seriös im Voraus.
Nachprüfbar

Was Sie selbst kontrollieren können

Zusagen, die man nicht überprüfen kann, sind keine. Diese hier können Sie prüfen — ohne uns zu fragen.

Änderungsprotokoll

Zu jedem Beleg sehen Sie, wer wann was geändert hat — samt Prüfsumme. Das Protokoll lässt sich nicht bearbeiten, auch nicht von uns.

Nummernkreis-Prüfung

Eine tägliche Prüfung meldet Lücken in Ihren Rechnungsnummern. Sie sehen das Ergebnis, nicht nur wir.

Vollständiger Export

Jederzeit alles herunterladen — auch ohne Kündigung, auch ohne Anlass. Wer seine Daten jederzeit mitnehmen kann, ist nicht abhängig.

Offene Verträge

AGB, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag stehen vollständig öffentlich — vor der Registrierung lesbar, nicht erst danach.

Wenn der Prüfer kommt

Was Sie dann von uns bekommen

Datenzugriff Z1, Z2 und Z3

Für den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO erzeugt nummio den GoBD-Datenexport mit Beschreibungsdatei — das Format, das die gängigen Prüfprogramme einlesen. Der unmittelbare und der mittelbare Zugriff (Z1/Z2) erfolgen über einen Zugang, den Sie selbst vergeben und wieder entziehen.

Originalbelege und E-Rechnungen

Ausgangsrechnungen als PDF und als E-Rechnungs-XML, Eingangsbelege im Original samt Nachweis, wann und wie sie eingegangen sind. Nichts davon wird beim Export neu erzeugt — es ist der abgelegte Bestand.

Beschreibung unseres Teils

Ihre Verfahrensdokumentation muss auch die Schritte beschreiben, die bei uns laufen. Die stehen im Anbieterteil zur Verfahrensdokumentation — zum Lesen, Drucken und Beilegen, mit Fassung und Stand. Er ersetzt Ihre Verfahrensdokumentation nicht; er ergänzt sie um den Teil, den Sie nicht sehen können.

Nach dem Vertragsende

180 Tage Nur-Lese-Zugriff für den vollständigen Export. Wer länger auf den Bestand zugreifen können will, bucht den Archiv-Modus oder die Aufbewahrungsgarantie. Die Einzelheiten stehen in den AGB und im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Lesen Sie die Verträge, bevor Sie sich registrieren.

AGB · Datenschutz · Auftragsverarbeitung · Verfahrensdokumentation

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