Wer wofür einsteht
Viele Anbieter werben mit dem Wort „konform". Wir schreiben stattdessen auf, was unsere Technik tatsächlich leistet und wo Ihre Arbeit anfängt — damit Sie sich auf das Richtige verlassen.
Der Grundsatz
Die GoBD richten sich an den Steuerpflichtigen. Sie kennen keinen Adressaten „Softwarehersteller", und die Finanzverwaltung erteilt für Buchführungssoftware keine Testate — das steht ausdrücklich in den GoBD selbst. Ordnungsmäßig ist am Ende Ihre Buchführung oder eben nicht; ein Programm kann das erleichtern, aber niemandem abnehmen.
Deshalb verspricht nummio Ihnen keine Konformität. Was nummio verspricht, ist Technik, die die Anforderungen, die sich technisch erzwingen lassen, auch tatsächlich erzwingt — statt sie Ihrer Disziplin zu überlassen.
Ihre Seite, unsere Seite
Das bleibt bei Ihnen
- Zeitnahe Erfassung. Ob Sie Ihre Belege innerhalb der Fristen erfassen, sieht kein Programm für Sie nach.
- Sachliche Richtigkeit. Ob ein Betrag, ein Steuersatz oder ein Konto stimmt, entscheiden Sie und Ihre Steuerkanzlei.
- Vollständigkeit. Was Sie nicht erfassen, kann nummio nicht kennen.
- Ihre Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt Ihren Ablauf — vom Auftrag bis zur Ablage. Wir liefern Ihnen die Beschreibung unseres Teils dafür zu.
- Aufbewahrung nach Vertragsende. Sie exportieren rechtzeitig oder buchen die Aufbewahrungsgarantie. Die Pflicht nach § 147 AO bleibt Ihre.
- Betroffenenrechte Ihrer Kunden. Für die Daten Ihrer Kunden sind Sie verantwortlich; wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag.
Das übernehmen wir
- Unveränderbarkeit. Festgeschriebene Belege lassen sich nicht mehr ändern — die Datenbank weist es ab, nicht ein Häkchen in der Oberfläche.
- Nachvollziehbarkeit. Jede Änderung steht im Protokoll, kryptografisch verkettet; nachträgliche Eingriffe sind erkennbar.
- Lückenlose Nummern. Rechnungsnummern laufen fortlaufend; Lücken werden täglich geprüft und gemeldet.
- Stornos statt Löschungen. Was einmal festgeschrieben ist, wird storniert, nicht entfernt.
- Sicherung und Wiederherstellung. Tägliche Sicherung, unveränderbare Ablage bei einem europäischen Anbieter, regelmäßig geprobte Wiederherstellung.
- Export ohne Rückfrage. PDF, E-Rechnungs-XML, CSV und GoBD-Datenexport — jederzeit, in jedem Tarif; der DATEV-Buchungsstapel ab Business.
Was wir Ihnen nicht abnehmen können
Drei Dinge kann Ihnen keine Software abnehmen. Wir sagen sie lieber hier als im Kleingedruckten.
Was Sie selbst kontrollieren können
Zusagen, die man nicht überprüfen kann, sind keine. Diese hier können Sie prüfen — ohne uns zu fragen.
Änderungsprotokoll
Zu jedem Beleg sehen Sie, wer wann was geändert hat — samt Prüfsumme. Das Protokoll lässt sich nicht bearbeiten, auch nicht von uns.
Nummernkreis-Prüfung
Eine tägliche Prüfung meldet Lücken in Ihren Rechnungsnummern. Sie sehen das Ergebnis, nicht nur wir.
Vollständiger Export
Jederzeit alles herunterladen — auch ohne Kündigung, auch ohne Anlass. Wer seine Daten jederzeit mitnehmen kann, ist nicht abhängig.
Offene Verträge
AGB, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag stehen vollständig öffentlich — vor der Registrierung lesbar, nicht erst danach.
Was Sie dann von uns bekommen
Datenzugriff Z1, Z2 und Z3
Für den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO erzeugt nummio den GoBD-Datenexport mit Beschreibungsdatei — das Format, das die gängigen Prüfprogramme einlesen. Der unmittelbare und der mittelbare Zugriff (Z1/Z2) erfolgen über ein Prüferkonto, das Sie selbst anlegen, mit einem Ablaufdatum versehen und wieder entziehen. Benennen Sie nummio dem Finanzamt als Aufbewahrungs-Dienstleister, gewähren wir der Behörde auf Ihr Verlangen Einsicht oder übergeben Daten — nur nach Ihrer Freigabe in Textform, mit Übergabeprotokoll, nach Aufwand berechnet (§ 147 Abs. 6 Satz 2 und 3 AO); die Einzelheiten stehen im Anbieterteil zur Verfahrensdokumentation.
Originalbelege und E-Rechnungen
Ausgangsrechnungen als PDF und als E-Rechnungs-XML, Eingangsbelege im Original samt Nachweis, wann und wie sie eingegangen sind. Nichts davon wird beim Export neu erzeugt — es ist der abgelegte Bestand.
Beschreibung unseres Teils
Ihre Verfahrensdokumentation muss auch die Schritte beschreiben, die bei uns laufen. Die stehen im Anbieterteil zur Verfahrensdokumentation — zum Lesen, Drucken und Beilegen, mit Fassung und Stand. Er ersetzt Ihre Verfahrensdokumentation nicht; er ergänzt sie um den Teil, den Sie nicht sehen können.
Nach dem Vertragsende
180 Tage Nur-Lese-Zugriff für den vollständigen Export. Wer länger auf den Bestand zugreifen können will, bucht den Archiv-Modus oder die Aufbewahrungsgarantie. Die Einzelheiten stehen in den AGB und im Auftragsverarbeitungsvertrag.
Lesen Sie die Verträge, bevor Sie sich registrieren.
AGB · Datenschutz · Auftragsverarbeitung · Verfahrensdokumentation
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