Anbieterwechsel und Datenübertragung
Vorvertragliche Informationen nach Art. 26, 28 und 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) · Stand: 07.09.2026
Sie sollen jederzeit gehen können, ohne dass Ihre Daten zurückbleiben. Diese Seite beschreibt, wie ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in Ihre eigene IT-Umgebung abläuft, welche Daten Sie mitnehmen, was das kostet und wie lange es dauert. Sie ist Teil der Angaben, die wir Ihnen vor Vertragsschluss schulden.
1. Kurzfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was kostet ein Wechsel? | Nichts. Für Export und Wechsel erheben wir kein Entgelt. |
| Wie lange habe ich Zeit? | 180 Tage nach Vertragsende, mit vollem Lese- und Exportzugriff. Der gesetzliche Mindestzeitraum sind 30 Tage. |
| Wie kündige ich den Wechsel an? | Über Ihr Konto oder in Textform. Die gesetzliche Höchstfrist beträgt zwei Monate; unsere Kündigungsfrist ist mit 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums deutlich kürzer. |
| Brauche ich uns dafür? | Nein. Der Export läuft ohne unser Zutun aus der Anwendung heraus. |
2. Welche Daten Sie mitnehmen
Diese Aufzählung ist abschließend (Art. 25 Abs. 2 lit. e Data Act):
- Stamm- und Bewegungsdaten: Kunden, Lieferanten, Artikel, Einheiten, Steuersätze, Kategorien, Aufträge und Projekte;
- sämtliche Belege — Rechnungen, Gutschriften, Angebote, Entwürfe, Vorlagen, wiederkehrende Rechnungen und Eingangsbelege — als Originaldatei im PDF-Format und, soweit vorhanden, als XML in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD;
- Zahlungen, Mahnvorgänge und Mahnstufen;
- den GoBD-Datenexport für den Datenzugriff Z3, also die Beschreibungsdatei nach dem Beschreibungsstandard der Finanzverwaltung samt der zugehörigen CSV-Dateien;
- den Änderungsverlauf (Audit-Trail), soweit er Ihre Belege betrifft;
- Nutzerkonten und Rollen, ohne Zugangsdaten.
3. Was Sie nicht mitnehmen — und warum
- Passwörter und Zwei-Faktor-Geheimnisse. Wir speichern sie ausschließlich als nicht rückrechenbare Prüfwerte; im Klartext existieren sie bei uns nicht.
- Betriebs-, Sicherheits- und Überwachungsprotokolle der Plattform. Sie betreffen den Betrieb unseres Dienstes, nicht Ihren Datenbestand.
- Sicherungskopien als solche. Ihr Inhalt ist über die Bestände aus Abschnitt 2 vollständig abgedeckt.
- Angaben, deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse Dritter oder die Sicherheit des Dienstes verletzen würde.
Für Ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten brauchen Sie keinen dieser Bestände. Alles Erforderliche steht in Abschnitt 2.
4. Formate und Schnittstellen
Der Export erfolgt in offenen, maschinenlesbaren Formaten: CSV, XML, PDF und JSON. Zusätzlich steht Ihnen eine dokumentierte Programmierschnittstelle unentgeltlich zur Verfügung (Art. 30 Abs. 3 Data Act). Was wir nicht schulden, ist die Herstellung der Kompatibilität mit einem bestimmten Zielsystem — welche Felder ein anderer Anbieter einlesen kann, entscheidet dieser Anbieter.
5. Ablauf
- Sie kündigen im Konto oder in Textform.
- Mit dem Vertragsende beginnt das Exportfenster von 180 Tagen. In dieser Zeit lesen und exportieren Sie alles, schreibend arbeiten können Sie nicht mehr.
- Wir erinnern Sie mehrfach in Textform an die bevorstehende Löschung.
- Wir löschen erst, wenn nachweislich ein vollständiger Export erzeugt wurde („Herausgabe vor Löschung"). Ohne diesen Nachweis löschen wir nicht.
- Reicht die Zeit aus Gründen nicht, die Sie zu vertreten haben, verlängern wir das Fenster einmalig um einen angemessenen Zeitraum.
6. Sicherheit während des Wechsels
Die Übertragung läuft verschlüsselt, und der Zugriff auf die Exportdaten ist auf Ihr Konto beschränkt. Bis zur Löschung bleiben Ihre Belege unveränderbar abgelegt.
7. Ort der Verarbeitung und behördliche Zugriffe
Diese Angaben schulden wir nach Art. 28 Data Act.
| Verarbeitung | Ort | Anbieter |
|---|---|---|
| Anwendung, Datenbank, E-Mail-Versand | Deutschland | dogado GmbH, Dortmund |
| Schreibgeschützter Objektspeicher, Sicherungen | Niederlande (Rechenzentrum Amsterdam) | Scaleway SAS, Paris |
| KI-Belegerkennung — nur wenn Sie sie einschalten | Frankreich (Rechenzentrum Paris) | Scaleway SAS, Paris |
| Push-Nachrichten der iOS-App — nur wenn Ihre Nutzer sie einschalten | Vertragspartner in Irland, Zustellinfrastruktur weltweit | Apple Distribution International Ltd., Cork |
Behördliche Zugriffe von außerhalb der Europäischen Union. Ihre Belege, Ihre Datenbank und Ihre Sicherungen liegen ausschließlich bei Anbietern mit Sitz und Rechenzentren in der Europäischen Union. Wir setzen keinen Anbieter ein, der der Rechtsordnung eines Drittlandes unterliegt und dadurch zur Herausgabe Ihrer Belegdaten verpflichtet werden könnte. Die einzige Verbindung nach außen ist die Zustellung von Push-Nachrichten an iPhones, sofern Ihre Nutzer sie aktivieren; dabei werden nur der Benachrichtigungstext und das Gerätekennzeichen übertragen, keine Belege und keine Kundendaten. Ein behördliches Herausgabeverlangen beantworten wir nur, soweit wir dazu rechtlich verpflichtet sind, und unterrichten Sie darüber, soweit uns das erlaubt ist.
8. Entgelte
Für den Wechsel und den Datenexport erheben wir kein Entgelt — auch nicht in dem Zeitraum, in dem ermäßigte Wechselentgelte gesetzlich noch zulässig wären. Es gibt keine Gebühr für eine vorzeitige Beendigung. Entgelte fallen nur an, wenn Sie freiwillig den Archiv-Modus oder die Aufbewahrungsgarantie buchen; beide sind Zusatzleistungen und keine Voraussetzung des Wechsels.
9. Wie aufwendig ist ein Wechsel?
Ehrlich eingeschätzt: Der Export selbst ist eine Sache von Minuten und erzeugt Dateien, die Sie unmittelbar aufbewahren können. Aufwendig wird es dort, wo ein anderes System Ihre Daten anders zuschneidet — Nummernkreise, Kategorien und Steuerkennzeichen muss ein Zielsystem passend einlesen. Diesen Teil kann Ihnen kein Anbieter abnehmen. Für die Erfüllung Ihrer Aufbewahrungspflichten brauchen Sie ihn auch nicht: Der GoBD-Export und die Originalbelege genügen dafür für sich allein.
10. Fragen
Schreiben Sie uns an info@codern.de. Die vertraglichen Regelungen zu diesem Thema stehen in § 7a unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.